- Tatumstand
- Tat|um|stand, der <meist Pl.>:in Zusammenhang mit einer Straftat stehender Umstand.
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Tat|um|stand, der <meist Pl.>: in Zusammenhang mit einer Straftat stehender Umstand.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Erlaubnistatbestandsirrtum — Der Erlaubnistatbestandsirrtum ist ein terminus technicus des deutschen Strafrechts. Der Täter hält irrig Umstände für gegeben, die, sollten sie tatsächlich vorliegen, die tatbestandlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes… … Deutsch Wikipedia
Erlaubnistatumstandsirrtum — Der Erlaubnistatbestandsirrtum ist ein terminus technicus des deutschen Strafrechts. Der Täter hält irrig Umstände für gegeben, die, sollten sie tatsächlich vorliegen, die tatbestandlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes… … Deutsch Wikipedia
Karo Kari — Der Begriff Ehrenmord (auch Fememord genannt) bezeichnet die vorsätzliche Tötung bzw. Ermordung eines Menschen, durch die – aus der Sicht des Täters – die Ehre einer bestimmten Person oder einer Personengruppe oder des Getöteten vermeintlich… … Deutsch Wikipedia
Sachverhaltsirrtum — Der Tatbestandsirrtum ist eine der im Strafrecht auftretenden Irrtumsformen. Die rechtliche Behandlung seiner Spielarten wird abgegrenzt gegenüber denen des Verbotsirrtums. Der Tatbestandsirrtum behandelt das Abweichen der Tätervorstellung von… … Deutsch Wikipedia
Tatbestandsirrtum — Der Tatbestandsirrtum, auch Tatumstandsirrtum, ist eine der im Strafrecht auftretenden Irrtumsformen. Die rechtliche Behandlung seiner Spielarten wird abgegrenzt gegenüber denen des Verbotsirrtums. Der Tatbestandsirrtum behandelt das Abweichen… … Deutsch Wikipedia
Novum — (lat.), etwas Neues; im Rechtswesen ein zu neuer Verhandlung Anlaß gebender Tatumstand … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Indiz — Anhaltspunkt; Hinweis; Verdachtsgrund; Indizienbeweis * * * In|diz [ɪn di:ts̮], das; es, ien (bes. Rechtsspr.): Umstand, der auf einen bestimmten [im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu beweisenden] Sachverhalt schließen lässt: das Urteil stützt… … Universal-Lexikon
Tat — Ta̲t die; , en; 1 eine einzelne Handlung, mit der man etwas bewirkt <eine böse Tat begehen; eine gute Tat vollbringen>: Den Worten müssen jetzt Taten folgen! 2 Kurzw; ↑Straftat <eine Tat gestehen> || K : Tatbericht, Tatbeteiligung,… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache